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Die Caritasverbände für das Erzbistum Berlin und die Diözese Görlitz haben am 13. Juli 2009 einen außergerichtlichen Vergleich
mit dem Land Brandenburg unterzeichnet, der den Rechtsstreit um die Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen in den
Jahren 2001 bis 2006 beendet. Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte in einem ersten Urteil am 16. Januar 2009 den Anspruch
auf Fördermittel für die Schwangerschaftsberatungsstelle des Caritasverbandes der Diözese Görlitz in Cottbus für das Jahr
2001 anerkannt. Auf der Basis dieses Urteils wurde der jetzt unterzeichnete Vergleich geschlossen. Er sieht vor, dass der
Caritasverband der Diözese Görlitz für seine Schwangerschaftsberatungsstelle für die Förderjahre 2001 bis 2006 eine Förderung
erhält und dafür die entsprechenden Klagen vor dem Verwaltungsgericht Cottbus zurückzieht.
Im Jahr 2007 hat sich im Land Brandenburg die Rechtslage zur Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen durch ein entsprechendes
Landesgesetz geändert. Dieses Gesetz enthält eine Regelung, die die Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritasverbände von
der Förderung ausschließt. Da nach Meinung des Caritasverbandes dieses Gesetz gegen Bundesrecht verstößt, wird die juristische
Auseinandersetzung für die Jahre ab 2007 fortgesetzt werden.
ANDRÉ SCHNEIDER
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