Sozialcourage - 4/2009 Schwangerschaftsberatung in Brandenburg

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4/2009
Editorial
Schwangerschaftsberatung in Brandenburg
Vom Rittergut zur Wohnstätte
Arbeitsmarktchancen erhöhen
Gegenseitig unterstützen
Gehörlos - nicht sprachlos
Raus aus dem Alltag
Den Osten erkunden ...

Streit um die Schwangerschaftsberatung in Brandenburg vorerst beigelegt

Die Caritasverbände für das Erzbistum Berlin und die Diözese Görlitz haben am 13. Juli 2009 einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Land Brandenburg unterzeichnet, der den Rechtsstreit um die Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen in den Jahren 2001 bis 2006 beendet. Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte in einem ersten Urteil am 16. Januar 2009 den Anspruch auf Fördermittel für die Schwangerschaftsberatungsstelle des Caritasverbandes der Diözese Görlitz in Cottbus für das Jahr 2001 anerkannt. Auf der Basis dieses Urteils wurde der jetzt unterzeichnete Vergleich geschlossen. Er sieht vor, dass der Caritasverband der Diözese Görlitz für seine Schwangerschaftsberatungsstelle für die Förderjahre 2001 bis 2006 eine Förderung erhält und dafür die entsprechenden Klagen vor dem Verwaltungsgericht Cottbus zurückzieht.

Im Jahr 2007 hat sich im Land Brandenburg die Rechtslage zur Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen durch ein entsprechendes Landesgesetz geändert. Dieses Gesetz enthält eine Regelung, die die Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritasverbände von der Förderung ausschließt. Da nach Meinung des Caritasverbandes dieses Gesetz gegen Bundesrecht verstößt, wird die juristische Auseinandersetzung für die Jahre ab 2007 fortgesetzt werden.

ANDRÉ SCHNEIDER